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  • REACH verbietet D4/D5: Ist Ihre Silikonformel noch sicher?

    Die EU verschärft erneut die Vorschriften für die Silikonindustrie. Gemäß der im Mai 2024 in Kraft getretenen REACH-Änderung (EU) 2024/1328 sind Octamethylcyclotetrasiloxan (D4) und Decamethylcyclopentasiloxan (D5) in Leave-on-Kosmetika vollständig verboten, und industrielle Anwendungen mit ≥0,1 % (w/w) unterliegen strengen Einschränkungen. Noch wichtiger ist, dass sich dieser regulatorische Trend auf Elektronik, Textilien, Automobilindustrie und andere Exportsektoren ausweitet – viele Unternehmen haben jedoch noch nicht erkannt, dass ihr „gewöhnliches Silikon“ möglicherweise unbemerkt D4/D5 in überhöhten Mengen enthält.

    Das Kernproblem liegt bei einigen kostengünstigen Silikonen auf dem Markt, die unzureichend depolymerisierte Rohprodukte mit hohen Mengen zyklischer Oligomere darstellen. Selbst wenn das Endprodukt als lineares Polydimethylsiloxan (PDMS) gekennzeichnet ist, können bei unvollständiger Entfernung während der Produktion erhebliche D4- und D5-Rückstände verbleiben. Die EU-ECHA hat D4 bereits als PBT (persistent, bioakkumulierend, toxisch) und D5 als vPvB (sehr persistent, sehr bioakkumulierend) eingestuft, mit hoher Umweltempfindlichkeit.

    „Viele Kunden denken, ‚solange D4 nicht direkt zugesetzt wird, ist alles in Ordnung‘, aber die Vorschriften betrachten den Gehalt im Endprodukt“, erklärt ein technischer Leiter einer Compliance-Prüfagentur. Jüngste Fälle umfassen eine Charge Silikon für wasserdichte Smartphone-Beschichtungen, die vom niederländischen Zoll zurückgehalten wurde (0,12 % D4) sowie einen europäischen Hautpflegeexport, der aufgrund von Silikonverunreinigungen Rechtsansprüche und Vertragsbeendigung erlebte.

    Expertenempfehlungen zur Risikominimierung:

    1. Lineare vs. zyklische Strukturen unterscheiden: Konformes Silikon sollte ein lineares Hochpolymer sein; D4/D5 sind Nebenprodukte, keine aktiven Komponenten.

    2. GC-MS-Prüfberichte vom Lieferanten anfordern: Gesamtgehalt D4+D5 < 1000 ppm (0,1 %) bestätigen.

    3. Zyklusarmes oder zyklusfreies zertifiziertes Silikon bevorzugen: Führende Hersteller bieten hochreines lineares Silikon mit D4/D5 < 50 ppm an.

    Glücklicherweise können inländische Hochrein-Silikone bereits die Compliance erfüllen. Viele Lieferanten bestätigen, dass ihre elektronischen und kosmetischen Silikone Drittanbieter-SVHC-Tests bestehen und REACH-SVHC-Erklärungen sowie SCIP-Meldungen unterstützen.

    In Zeiten globaler grüner Handelsbarrieren können unsichtbare Verunreinigungen sichtbare Verluste verursachen. Für Exporteure sind die Kosten einer Rohstoffprüfung weit geringer als die Kosten einer Rücksendung oder Produktrückruf.




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