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„Wir benötigen lebensmitteltaugliches Silikonöl!“ – Eine der häufigsten Anfragen im Einkauf. Doch nach Rückfrage zeigt sich oft: Kunden meinen nicht unbedingt gesetzlich konformes Lebensmittelkontakt-Silikonöl. Falsche Auswahl kann zu Produktabweisung oder sogar Rückrufrisiko führen.
Tatsächlich gibt es drei gesetzliche Standards für lebensmitteltaugliches Silikonöl, jeweils für unterschiedliche Anwendungen:
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FDA 21 CFR §178.3570 (USA)
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Anwendungsbereich: Schmierstellen von Lebensmittelverarbeitungsmaschinen (z. B. Förderbandlager, Abfüllpumpen)
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Kernanforderung: Basisöl und Additive müssen auf der Zulassungsliste stehen, maximale Rückstandsmengen ≤10 ppm
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Zertifizierung: NSF H1-Registrierung (nicht verpflichtend, aber branchenüblich)
⚠️ Nur für gelegentlichen Kontakt, nicht für direkten Lebensmittelkontakt
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EU-Verordnung Nr. 10/2011 (EU)
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Anwendungsbereich: Lebensmittelkontakt in Kunststoffprodukten (z. B. Silikon-Schnuller, Backmatten)
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Kernanforderung: Silikonöl als Polymerbestandteil muss spezifische Migrationsgrenzwerte (SML) einhalten und die Materialkonformität nachweisen
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Wichtige Tests: Gesamtmigration (OML), spezifische Migration (z. B. D4/D5), Schwermetalle
⚠️ FDA-Konformität allein genügt nicht für den Export in die EU
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GB 4806.11-2016 (China)
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Anwendungsbereich: Lebensmittelkontakt in Silikon- oder Gummiprodukten für den chinesischen Markt (z. B. Dichtungsringe für Reiskocher, Schnuller)
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Kernanforderung: Zulässiges PDMS, Flüchtigkeit ≤0,5 %, Schwermetalle einhalten
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Zusätzliche Normen: GB 9685 „Verwendung von Zusatzstoffen in Lebensmittelkontaktmaterialien“
„Viele Kunden glauben, ‚FDA-Zertifikat = universelles lebensmitteltauglich‘, und verwenden es für EU-Silikon-Küchenutensilien – Resultat: Zurückweisung beim Import“, sagt ein Compliance-Berater. Tatsächlich unterscheiden sich Testmethoden, Migrationsgrenzwerte und erlaubte Substanzen deutlich zwischen den drei Standards.
Einkaufsempfehlung: Vor Bestellung folgende Fragen klären:
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Endverwendung? (Maschinen-Schmierung / Silikonrohstoff / Entschäumer?)
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Zielmarkt? (China / USA / EU / global?)
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Direkter Lebensmittelkontakt? (Ja / Nein / gelegentlich?)
Nur so kann der richtige Compliance-Pfad gewählt werden.
Als Hersteller bieten wir:
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Konformitätserklärungen (DoC) für jede Rechtsvorschrift
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Drittanbieter-Testberichte (SGS, CTI etc.)
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Empfohlene Typenlisten für unterschiedliche Anwendungen
Fazit: „Lebensmitteltauglich“ ist kein Schlagwort, sondern eine präzise Compliance-Sprache.
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