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„Warum wurde unsere ‚PBAT+PLA‘-Tüte als nicht biologisch abbaubar eingestuft?“ Kürzlich führten Marktüberwachungsbehörden in Zhejiang und Guangdong Sonderinspektionen bei biologisch abbaubaren Kunststoffprodukten durch. Mehrere Chargen Einkaufs- und Müllbeutel mit der Kennzeichnung „vollständig biologisch abbaubar“ wurden beschlagnahmt und mit Bußgeldern belegt, weil sie nicht abbaubare Additive enthielten – speziell herkömmliches Dimethylsilikonöl, das zur Verbesserung der Verarbeitung zugesetzt wurde. Obwohl in geringen Mengen (<1 %) verwendet, kann dieses Silikon unter Kompostierungsbedingungen nicht vollständig abbauen und lässt das gesamte Produkt gegen GB/T 41010-2021 und EN 13432 verstoßen.
Gemäß Chinas Anforderungen an Abbaubarkeitsleistung und Kennzeichnung biologisch abbaubarer Kunststoffe gilt: Jedes Additiv (einschließlich Gleitmittel, Trennmittel oder Nivelliermittel) – macht das Produkt für „biologisch abbaubar“-Kennzeichnungen ungeeignet. Herkömmliche petrochemische Silikone besitzen stabile Rückgrate, die mikrobiellen Abbau widerstehen, und zeigen nach 180 Tagen Kompostierung >30 % Rückstand – was als „Sekundärverschmutzung“ gewertet wird.
Noch gravierender: Behörden prüfen nun Additive explizit. Ein Hersteller aus Südchina gestand: „Wir gaben nur 0,5 % Silikon als Innengleitmittel zu – doch die Zerfallsrate war zu niedrig, und die gesamte Charge wurde wegen falscher Werbung beanstandet. Verluste durch Bußgelder und Rückrufe überstiegen eine Million RMB.“
Die Lösung: biologisch abbaubare, zertifizierte modifizierte Silikone verwenden.
Wir empfehlen Silikone, die nach TÜV Austria OK Compost INDUSTRIAL und DIN CERTCO zertifiziert sind und hydrolysierbare Esterbindungen oder PLA-Segmente im Rückgrat aufweisen, um ≥90 % Mineralisierung unter industriellen Kompostierungsbedingungen (58 °C±2 °C, 180 Tage) sicherzustellen.
Wichtige Hinweise:
✅ Maximaler Zusatzgehalt typischerweise ≤1 % (um den Gesamtabbau nicht zu beeinträchtigen);
✅ Vollständige Abbauberichte erforderlich (Zerfallsrate, biologischer Abbau, Ökotoxizität);
✅ Alle Rezepturbestandteile müssen GB/T 41010 entsprechen.
Unser kompostierbares Silikon wird bereits von konformen Beutelherstellern eingesetzt und hat staatliche Inspektionen bestanden – damit Kunden legal „PBAT+PLA biologisch abbaubar“ kennzeichnen dürfen.
„Biologisch abbaubar“ bedeutet nicht, Rohstoffe zu stapeln – sondern den Kreislauf über die gesamte Rezeptur zu schließen.
Ein Tropfen nicht abbaubares Silikon kann Ihr gesamtes Umweltversprechen zunichtemachen.
Fordern Sie unseren Compliance-Leitfaden für kompostierbare Additive und OK Compost-zertifizierte Silikonmuster an, um Ihre Kennzeichnungssicherheit zu schützen und regulatorische Prüfungen souverän zu bestehen.
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